1716/17 – Ein Familienstreit eskaliert – Teil 1

Wie bereits im Blogeintrag zu den „In Glaubenssachen suspekten Pfarrkindern der Pfarre Kraig 1689“ erwähnt, war man lange Zeit der Auffassung, dass die Kraigerberger Geheimprotestanten in den hunderteinundachtzig Jahren der Gegenreformation weitestgehend unbehelligt blieben.

Neben dem oben genannten Dokument zeichnen auch die Ereignisse der Jahre 1716/1717 ein anderes Bild. Die Verhör- bzw. Befragungsprotokolle dieser beiden Jahre gewähren uns zudem einen Einblick in die damalige Gesellschaft sowie in die Spannungen zwischen Katholiken und den Geheimprotestanten – mitunter auch innerhalb einer Familie.


Alles begann bereits einige Jahre zuvor, am 20. November 1713. An diesem Tag heiratete der katholische Bauer Lorenz Rabinig vulgo Lenz in Dörfl die (geheim) protestantische Magdalena Stromberger. Rabinig stammte aus der Pfarrgemeinde Pisweg; seine Braut war die Tochter des Jakob Stromberger, vulgo Jakl am Eggen.

Stromberger bewirtschaftete in Eggen am Kraigerberg jenen Bauernhof welcher heute „Valtl“ genannt wird und auf dessen Grund sich heute das hervorragende „Gasthaus Raunig“ sowie die Hochlandrinderzucht „vom Kraigerberg“ befinden.


In einer Befragung Rabinigs durch das bischöfliche Konsistorium in Straßburg am 23. Juni 1716 beschuldigte er seinen Schwiegervater der Weitergabe lutherischer Bücher. Außerdem gab er an, seine Frau „mit Schlägen auf den richtigen Weg gebracht zu haben“, sowie am „Samstag früh nach der Himmelfahrt“, dem 24. Mai 1716, eine Rauferei mit seinem Schwiegervater Jakob Stromberger gehabt zu haben.

Zum Abschluss benannte er Jakob Strombergers Nachbarn Franz Stromberger (heute vulgo Hansel in Eggen) sowie überhaupt „alle Stromberger“ als „üble Leut“ und Lutheraner. Franz Stromberger wird als Jakobs Gevatter (Taufpate) angegeben. Zur Zeit der Ereignisse dürfte Jakob circa 56 Jahre alt gewesen sein, Franz bereits ca. 74 Jahre.


Actum in Consistorio 23 Juny 1716

Anwesend:
Ich, der Propst, sowie Herr Doktor Mang

Aufgrund der jüngst gemäß den Beschlüssen der Synode ergangenen Dekrete ließ der Pfarrer von Pisweg seinen Pfarrangehörigen Lenz in Dörfl vorladen, welcher auf Befragung Folgendes antwortete:


Interrogatoria

1. Ob er der Lenz in Dörfl sei und ob er die Tochter des Jakl in Eggen aus der Pfarre Kraig geheiratet habe?

Ja, was den ersten Teil betrifft; hinsichtlich des zweiten Teils bejahend. Im kommenden Herbst werden es drei Jahre sein, dass er sie geheiratet hat.


2. Welche Meinung er von seinem Schwiegervater habe?

Er habe eine schlechte Meinung von ihm; er habe schon einmal mit ihm gerauft. Er glaube, dass er nicht recht katholisch sei. Er trage allerlei Bücher bei sich, in deren Titelblättern Martin Luther genannt werde.


3. Ob er ihm Bücher gegeben habe und welche?

Er habe ihm einige gegeben, worin gestanden sei, die Messe sei eine bloße Ablasskrämerei. Es sei ein Dialog zwischen einem wissenden Katholiken und einem Lutherischen gewesen.


4. Ob er diese noch habe?

Nein, er habe sie zurückgegeben.


5. Wie sich sein Weib zu Beginn der Ehe verhalten habe?

Anfangs habe sie es außer der Form machen wollen, wie bei ihrem Vater. Sie habe keinen Rosenkranz gebetet, sondern nur das Vaterunser und den Glauben; das Ave Maria nur bis „Jesus“ und nicht weiter. Sie habe kein Weihwasser im Haus geduldet.


6. Ob sie noch so beschaffen sei und keinen Weihbrunn leide und das Ave Maria nicht ausbete?

Er habe sie mit Schlägen auf den rechten Weg gebracht; sie sei nun eine gute katholische Christin, wie er.


7. Ob sie noch zu ihrem Vater gehe?

Seitdem er mit ihrem Vater gerauft habe, seien sie uneins und kämen nicht mehr zusammen. Die Rauferei sei am Samstag früh nach Christi Himmelfahrt geschehen (Christi Himmelfahrt 1716: 21. Mai; der folgende Samstag: 24. Mai).


8. Wo sein Schwiegervater zuvor gewesen sei und wo er zu Hause sei; ob er je außer Landes gewesen sei?

Er sei dort heimisch und nie aus dem Land gekommen.


9. Woher er die lutherischen Bücher bekommen habe?

Ein abgedankter Soldat habe sie ihm zugetragen; auch ein Knecht im Gebirge, in der Pfarre Griffen (Deutsch Griffen) oder Margarethen (St. Margarethen in Reichenau), den er nicht kenne. Man habe ihn „Wehl“ genannt.


10. Ob er bei seinem Schwiegervater keinen Rosenkranz gesehen habe und ob er nicht wisse, dass er die Sakramente frequentiert habe?

Er gehe wohl zur Beichte und kommuniziere, glaube aber nicht, dass er den Rosenkranz beten könne. Er halte nichts von Kirchenfesten. Er habe einmal zur ersten Messe des Herrn von Schenburg gehen wollen; er habe es ihm nicht zugelassen und gesagt, es sei gar übel, zu einer neuen Messe zu gehen. Er halte dafür, dass er nicht zu bekehren sei; man fange an mit ihm, was man wolle.


11. Ob er glaube, dass sein Schwiegervater noch lutherische Bücher habe und wo er glaube, dass er sie aufbewahre?

Er habe wohl noch einige, etwa lutherische Postillen und andere kleine Bücher, worüber der Name Martin Luther stehe. Er habe sie in seinem Wohnzimmer. Eines bewahre er in einer Truhe auf, das jedoch nicht ihm, sondern seiner Schwester gehöre.


12. Wer diese Schwester sei?

Es sei eine Witwe in Klagenfurt, Eva mit dem Taufnamen. Sie habe einen Schreiber zum Ehemann gehabt und sei eine Tandlerin; ihren Zunamen wisse er nicht.


13. Wer der Franzel in Eggen sei?

Er sei Untertan des Propstes zu Kraig und Gevatter des Jacob in Eggen.


14. Was er von diesem halte?

Er sei ebenso arg wie der Jacob, und alle Stromberger seien so beschaffen.


15. Er solle sie mit Namen nennen.

Der Adam in Stromberg, dessen Sohn Vinzenz, der Ganatschnigg, sein Nachbar, des Constituirten Schwiegermutter Bruder (die Frau des Jakob Stromberger war eine geborene Kanatschnig, Bauerstochter aus Stromberg), Georgl am Stramberg – und mit einem Wort: alle Stromberger. Sie könnten alle lesen. Der Starzacher. Alle diese wären wie sie seien und sehr üble Leuth.

Imposito silentio dimitti (Unter Auferlegung des Schweigens entlassen)



Fast elf Monate später erscheint Lorenz Rabinig erneut vor dem Konsistorium in Straßburg und bringt neue Anschuldigungen vor. Er beklagt, von seinem Schwiegervater verfolgt zu werden, und wirft ihm vor, ihn von seinem Bauernhof verdrängen zu wollen, indem er ihn bei der Grundherrschaft, dem Frauenkloster St. Georgen am Längsee, anschwärze.

Die Auseinandersetzung zwischen Schwiegersohn und Schwiegervater ist damit nicht mehr nur eine Frage der Konfession, sondern berührt Besitz, soziale Stellung und wirtschaftliche Sicherheit. Das Konsistorium wird dabei zunehmend zur Bühne eines familiären Machtkampfes.

Protocollum den 13. Mai 1717

Lorenz Dörfler (hier wird der Nachname Dörfler geschrieben – aus dem Matrikeneintrag der Hochzeit ist aber der Nachname Rabinig ersichtlich) aus der Pfarre Pisweg bringt vor, dass er von seinem Schwiegervater, dem Jaggl im Eggen, welcher der Häresie allzu sehr verdächtig sei, deswegen auf das Schärfste verfolgt werde. Denn er, Dörfler, stehe bei ihm im Verdacht, ihn vor einem Jahr beim Konsistorium – wohin er ex officio zitiert worden war – in puncto Häresis angezeigt zu haben.

Aus diesem Grund suche sein Schwiegervater ihn von seiner Hube, die zu Sankt Georgen gehört, bei der dortigen Stiftsherrschaft in ungerechter Weise zu verdrängen. Es sei daher seine gebührende Bitte, das hochfürstliche Konsistorium möge geruhen, ihn gegen seinen Schwiegervater und dessen ungerechte Verfolgung zu schützen sowie bei der Frau Äbtissin zu besagtem Sankt Georgen in jedem Fall eine angemessene Empfehlung für ihn einzulegen.

Ferner legt er ein uraltes ketzerisches Buch vor und übergibt es dem bischöflichen Konsistorium zur weiteren Einsicht.

Auf weiteres Befragen, ob am Ort noch andere der Häresie verdächtig seien, verweist er auf seine Aussage vom Vorjahr, in der er bereits mehrere Personen namentlich genannt habe.



Schließlich wird Rabinig im Juli 1717 erneut nach Straßburg geladen; diesmal erscheinen auch Jakob und Franz Stromberger vor dem Konsistorium. Wie bereits oben erwähnt dürfte Franz der Onkel von Jakob gewesen sein, wobei Franz als Mesner an der katholischen Filialkirche St. Afra in Eggen amtierte.

Im Verhör verschärft Lorenz Rabinig seine Vorwürfe erheblich: Er gibt an, sein Schwiegervater habe ihm angeboten, die Schulden bei der Grundherrschaft – dem Frauenkloster St. Georgen – zu begleichen, sofern er zum verbotenen protestantischen Glauben übertrete. Zugleich wiederholt er die Anschuldigung, Jakob habe lutherische Bücher verbreitet, in denen die Messe als „Krämerware“ und der Rosenkranz als nichtig bezeichnet würden. Damit greift er zentrale reformatorische Kritikpunkte auf, insbesondere die Ablehnung des Messopfers und marianischer Frömmigkeit.

Auch die Geringschätzung von Weihwasser, Palmzweigen und Wallfahrten deutet auf ein gefestigtes protestantisches Argumentationsmuster hin. Bemerkenswert ist zudem der Verweis auf das Evangelium vom 24. Sonntag (nach Trinitatis – dem Dreifaltigkeitssonntag), das gegen die katholische Wallfahrtspraxis, vor allem dem Heiligen Kreuz zu Villach, ausgelegt wird.

Lorenz in Dörfl in Pisweger Pfarr Tochtermann des Jakob in Eggen in Kreiger Pfarr

Juli 1717


1. Was er für Verdacht gegen seinen Schwiegervater Jakob in Eggen wegen des Luthertums habe?

Er gibt an, dieser habe ihm vor zwei Jahren vier lutherische Bücher übergeben. Darin sei enthalten gewesen, dass die Messe eines Pfaffen nichts anderes als Krämerware sei und um Geld verkauft werde; ebenso, dass der Rosenkranz und der englische Gruß nichts wert seien.


2. Wie lange er diese Bücher bei sich gehabt habe?

Etwa vier bis sechs Wochen. Da sie jedoch vernommen hätten, dass er sich dagegen äußere, seien sie ihm wieder abgenommen worden.


3. Wie sein Weib beschaffen sei?

Zu Beginn der Ehe sei sie auf jener Seite gewesen; er habe dies jedoch nicht geduldet. Nunmehr sei sie eine gute katholische Christin, und er bemerke keinen Fehler mehr an ihr.


4. Was er sonst noch von seinem Schwiegervater zu berichten wisse?

Dieser habe ihm versprochen, beim Ausstand gegenüber der Grundherrschaft vollständig zu helfen und zu zahlen, sofern er nur auf seine Seite trete und den evangelischen Glauben annehme.


5. Ob er noch öfter zu ihm komme?

Er sei seit anderthalb Jahren nicht mehr bei ihm gewesen.


6. Was die Ursache hierfür sei?

Sie seien in Glaubenssachen heftig aneinandergeraten. Er habe ihn einen Lutherischen genannt, worauf dieser ihn angefallen habe, und es sei zu einer Rauferei gekommen.

Ferner habe der Schwiegervater geäußert, er habe wohl gewusst, dass seine Tochter lutherisch gewesen sei, als er sie heiratete. Ihn selbst wolle er nicht zwingen, doch solle er seine Tochter lassen, wie sie zuvor gewesen sei.

Man solle darauf achten, dass sie niemals Weihwasser gebrauchten oder mit nach Hause brächten. Den Palmbuschen hätten sie nur zum Schein aus der Kirche getragen; zu Hause jedoch hätten sie, wie sehr es auch donnere, ihm keinerlei Bedeutung beigemessen.

Vom Heiligen Kreuz zu Villach hielten sie nichts und sagten, dort wachse nur der Teufel heraus. Auch das Evangelium vom 24. Sonntag beweise klar, dass man nicht glauben solle, selbst wenn gesagt werde: „Dort ist Christus.“


7. Ob sein Weib ihre Eltern noch heimsuche?

Sie sei heuer etwa dreimal bei ihnen gewesen; ihre Mutter komme jedoch öfter zu ihnen herüber.



Im zweiten Teil dieses Blogbeitrages finden Sie die Verhörprotokolle des Jakob und des Franz Stromberger, eine Gegenüberstellung zwischen Schwiegervater und Schwiegersohn, sowie ein Schreiben des Konsistoriums an den Landeshauptmann.

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