Im ersten Teil dieses Blogbeitrags wurden bereits die Vorgeschichte und die Verhörprotokolle des Lorenz Rabinig aus Pisweg behandelt. Rabinig hatte zunächst seinen Schwiegervater Jakob Stromberger im Juni 1716 bei den kirchlichen Behörden wegen der Weitergabe lutherischer Bücher angezeigt. In seinen Aussagen belastete er auch andere Kraigerberger Bauern der Häresie. Elf Monate später meldete er sich erneut bei der geistlichen Obrigkeit und klagte über Verfolgung durch seinen Schwiegervater.
Schließlich wurden im Juli 1717 Lorenz Rabinig vulgo Lenz in Dörfl, sein Schwiegervater Jakob Stromberger vulgo Jakl in Eggen sowie dessen Nachbar und Onkel Franz Stromberger vulgo Franzl in Eggen nach Straßburg vorgeladen. Im neuerlichen Verhör verschärfte Rabinig seine Vorwürfe erheblich. Er sagte aus, dass Stromberger versucht habe, ihn für die evangelische Seite zu gewinnen, indem er ihm in Aussicht stellte, seine Schulden zu bezahlen.
Jakob wurde vermutlich um das Jahr 1660 als Sohn des Adam und der Anna Stromberger geboren. Sein Taufpate war der oben erwähnte Franz Stromberger. 1689 heiratete er Catharina Kanatschnig, eine Bauerstochter aus Stromberg. Sein Vater Adam wird in der Eintragung im Trauungsbuch als Adam Egger, Bauer in Eggen an der St.-Afra-Kirche, genannt.
In den Kirchenbüchern der Pfarrgemeinde Kraig gibt es mehrere Varianten, wie die beiden Bauern in Eggen vermerkt werden. Aufgrund späterer Einträge der beiden Familien ist der Nachname Stromberger jedoch gesichert. Als Vulgarname wird häufig der Vorname des jeweiligen Bauern verwendet, etwa Jakl oder Franzl. Bei beiden Höfen erscheint aber auch der Name Egger oder Eggner. Dadurch findet sich Jakob Stromberger sowohl als Jakl oder Jacobi in Eggen als auch als Jacobi Eggner oder Egger (für „der Eggner Jacob“, also Jakob aus Eggen) in den Aufzeichnungen. Durch den Namen seiner Frau Catharina sowie durch Zusätze wie „Bauer in Eggen“ oder „ad St. Afram“ lassen sich einige Einträge dennoch eindeutig zuordnen.
Lorenz Rabinig, Sohn des Andreas Rabinig aus der Pfarrgemeinde Pisweg, heiratete Jakobs Tochter Magdalena am 20. November 1713 in der Pfarrkirche Kraig. Der bereits erwähnte Franz Stromberger fungierte dabei als Trauzeuge der Braut.
Am 5. Juli 1717 wurde Jakob Stromberger von Mitgliedern des bischöflichen Konsistoriums verhört. Da er zu Beginn der Befragung angibt, „gar zu jäh“ begehrt worden zu sein und deshalb weder Rosenkranz noch Geld bei sich zu tragen, dürfte er wohl nicht geplant haben, nach Straßburg zu kommen. Daraus lässt sich schließen, dass er abgeholt und nach Straßburg gebracht wurde.
Er gibt an, vom 1694 verstorbenen Weihbischof zu Gurk und Propst zu Kraig, Johann Stieff von Kränzen, in Glaubensfragen unterrichtet worden zu sein. Sowohl er selbst als auch sein verstorbener Vater hätten zu diesem Geistlichen eine gute Beziehung gehabt. Aufgrund von Bücherfunden in der Nachbarschaft sei er bereits vor seiner Hochzeit vom Propst befragt worden.
Er behauptet, gut katholisch zu sein und nicht lesen zu können. Den Vorwurf, er habe seinen Schwiegersohn zum lutherischen Glauben führen wollen, verneint er. Er habe ihn lediglich gemaßregelt, weil er seine Knechte „zum Spiel geführt“ habe, anstatt ihnen aus dem Evangelium vorzulesen.
Über seine Nachbarn könne er in Glaubensfragen keine Aussage treffen, obwohl er ebenfalls gehört habe, dass der Kraigerberg fälschlicherweise als lutherisch bezeichnet werde. Diese Aussage Strombergers ist ein weiterer Hinweis darauf, dass durchaus bekannt war, dass die Kraigerberger Bauern im lutherischen Glauben ihrer Vorfahren verblieben waren. Zu jener Zeit lebten sie bereits seit etwa 120 Jahren im Untergrund.
Er wisse auch nichts von geheimen Zusammenkünften; sie würden lediglich manchmal, wenn sie beim Bier zusammensäßen, Kirchenlieder singen.
Befragung des Jakob Stromberger – 5. Juli 1717
Actum 5. July 1717
In Consistorio
Praesente me Vicario gli
Assessore D. Doctore Mang
Examen
Jacobi in Eggen ex Parochia Kreigensi
In puncto haeresis

1 Ob er einen Rosenkranz bei sich habe.
Habe ihn zu Haus in seiner Stuben gelassen, seye gar zu jäh von dem Landgerichtsherrn begehrt worden, habe auch keine Heller Geld mit sich genommen.
2 Ob er katholisch seye und alles glaube, was die katholische Kirche zu glauben befiehlt.
Glaube alles, was die apostolische Kirche zu glauben befiehlt und ihm die Geistlichen sagen.
3 Was die apostolische Kirche seye.
Was die apostolisch-katholische Kirche seye, wäre er von dem Weihbischof unterrichtet worden. Dieser habe ihm gesagt, wann ihn jemand fragen sollte, was er glaube, sollte er antworten: was die apostolisch-katholische Kirche glaube; und wann man ihn fragte, was dann die Kirche glaube, sollte er antworten was er glaube, und einer glaube, was der andere.
4 Was die katholische Kirche glaube.
Glaube alles, was die vorgesetzten Geistlichen predigen. Der Johann Stieff habe ihn öfters vorgehabt und allzeit gerecht erfunden, auch selbst gesagt, käme nur von falschen Christen her, die ihn aus Passion angebeten.
5 Ob er öfters zum Consistorium begehrt worden.
Niemals, außer wie er geheiratet habe; seye er vom Weihbischofen als Probst zu Kreig in die Probstey begehrt worden.
6 Warum er ihn begehrt.
Meistens wegen seiner Nachbarn, denen der Probst lutherische Bücher weggenommen und geglaubt, dass er auch einige hätte.
7 Ob er nicht lesen und schreiben könne.
Seye nicht schriftgelehrt, könne weder lesen noch schreiben.
8 Ob er Kinder habe und wie alt sie seyen.
Zwei Töchter, die eine seye 18 Jahr, die andere 11 alt; und einen Sohn bei 17 Jahr.
9 Ob sie bei ihm zu Haus seyen.
Habe sie zu Haus, brauche sie als Knecht und Dirn.
10 Ob sie lesen und schreiben können.
Die größte Tochter und der Bub könnten lesen.
11 Was sie leseten.
Zu Zeiten an Feierabend leseten sie das Evangelium.
12 Aus was für einem Evangelienbuch.
Aus einem katholischen.
13 Ob es der Probst zu Kreig gesehen oder ein anderer Geistlicher.
Nein, wolle es aber allzeit aufweisen.
14 Ob sie noch andere Bücher hätten.
Hätten noch andere Bettbüchel, die er teils von St. Veit, teils von Klagenfurt habe; eines aber seye gar von Wien, worinnen alle Evanen Bilder, die zu Wien seyen, entworfen wären.
15 Ob diese der Probst oder andere Geistliche gesehen und für gerecht erkannt.
Nein, wolle sie aber alle sehen lassen, seye gar nicht heimlich damit.
16 Ob er die Heiligen anrufe und sich einen sonderbaren Schutzpatron erwählet habe.
Rufe die Heiligen an, habe aber keinen sonderbaren Patronen, sondern verehre sie, wie der Heiltum ist, das ist, wenn die Festtage einfielen.
17 Ob er nichts von seinen Nachbarn wisse, alldieweil der ganze Stromberg beschrien seye, dass dorten ein Gift verborgen stecke.
Man sage wohl, der Berg seye lutherisch; sie täten aber anderes nichts als was die anderen täten und wisse nichts von seinen Nachbarn.
18 Ob sie alle fleißig in die Kirchen gingen und nicht vor sich zusammen kämen, vielleicht auch aus Büchern leseten.
Wisse anderes nichts bei seinem Gewissen zu sagen, als dass sie fleißig zur Kirche gingen. Wisse von keinen Zusammenkünften; zu Zeiten täten sie beim Bier ein Lied singen, glaube dieses wäre besser als Karten oder Spielen.
19 Was für Lieder sie singeten.
Ein Kirchenlied, wie man in der Kirchen singet.
20 Wer sein Vater gewesen und ob er ihm nie etwas vom lutherischen Glauben gesagt.
Seine Voreltern wären jederzeit bei der Huben gewest; sein Vater habe ihn katholisch erzogen und unterrichtet, seye dem Stift Weihbischofen gar lieb gewesen.
21 Ob er seinem Eidam und Tochtermann einmal vom lutherischen Glauben gemeldet.
Habe nie etwas dergleichen gemeldet. Sein Tochtermann habe zu den Feierabenden die Knecht zum Spiel geführt, so habe er ihn korrigiert und gesagt, es wäre besser, dass er ihnen ließe ein Evangelium vorlesen.
Am selben Tag wurde auch Franz Stromberger verhört. Als dessen Geburtsjahr ist 1643 anzunehmen. Dies ergibt sich aus dem Eintrag im Sterbebuch von Kraig, der ihn bei seinem Tod im Jahr 1723 als 80-jährig angibt. Er war – wie zuvor sein Vater Adam Stromberger – Messner der katholischen St.-Afra-Kirche in Eggen.
Wie in der Geschichte der Zietner Bibel erwähnt, dürfte der im Jahr 1600 in einer Urkunde genannte Kraiger Kirchenkämmerer Mathes am Eggen der Urgroßvater von Franz gewesen sein. Mathes ist wahrscheinlich noch vor Beginn der Gegenreformation in Kraig, unter dem protestantischen Propst Paul Held, in sein Amt gekommen.
Nach dem Jahr 1717 wird Franz in den Kirchenbüchern zunächst nicht mehr als Messner tituliert; erst im Eintrag seines Todes erscheint diese Bezeichnung wieder. Bei der Gründung der evangelischen Gemeinde Eggen am Kraigerberg nach dem Toleranzpatent Kaiser Josephs II. war der Enkel von Franz, Johann Stromberger, maßgeblich beteiligt.
Bei seinem Verhör, ebenfalls am 5. Juli 1717, wird Franz ungefähr 74 Jahre alt gewesen sein. Er gab an, einige lutherische Hauspostillen besessen zu haben und deshalb vor den Kraiger Propst zitiert worden zu sein. Dies geschah bereits „zur Zeit des Cardinals“, also zu Lebzeiten des 1696 verstorbenen Gurker Bischofs, Kardinal Johann von Goëss. In der Folge musste er das katholische Glaubensbekenntnis ablegen. In der Liste der in Glaubenssachen suspekten Pfarrkinder der Pfarre Kraig 1689 ist weder Franz noch Jakob Stromberger angeführt.
Zunächst behauptete er, kein weiteres Buch zu besitzen. Nachdem er zu einem Schwur aufgefordert worden war, gab er jedoch an, noch ein Evangelienbuch zu haben. Über seinen Nachbarn Jakob wisse er nichts Negatives zu berichten und glaube, dass dieser gut katholisch sei.
Als er – wie zuvor auch Jakob – zur Heiligenverehrung und zu seinem Schutzpatron befragt wurde, antwortete er zunächst ausweichend. Später zitierte er aus dem Johannesevangelium (Joh 16,23): „Was ihr den Vater bitten werdet in meinem Namen, das wird er euch geben.“ Die Nennung eines Schutzheiligen verweigerte er und bezeichnete stattdessen Jesus als seinen Heiligen.
Befragung des Franz Stromberger – 5. Juli 1717
Eodem
In pari causa
Franz in Eggen, Propstei-Untertan zu Kreig

1 Ob er öfter zum Consistorio begehrt worden?
Ja, von dem Stiftspropst zu Kreig, zur Zeit des Cardinals.
2 Warum er ihn begehrt?
Seye angegeben worden wegen einiger Bücher, die er von seinem Vater bekommen, so er ihm sogleich genommen.
3 Was dieses für Bücher gewesen?
Seyen lutherische Hauspostillen und Predigen gewesen.
4 Ob er lesen könne und darinnen gelesen?
Könne gar wenig lesen, habe doch darinnen zu Zeiten gelesen.
5 Was hierauf geschehen?
Habe das Glaubensbekenntnis in der Kirchen ablegen müssen.
6 Ob er keine hinterhalten?
Nein.
7 Ob er schwören könne, dass er keines hinterhalten und noch verborgen habe?
Schupft die Achseln, und nach gezeigter Verneinung bekennt er, dass er ein Buch noch habe, worinnen die Evangelia enthalten.
8 Ob er dieses auch sehen lassen?
Habe es erst nach der Hand bekommen.
9 Wo er es bekommen?
Von seinem Knecht.
10 Wo der Knecht hergewesen?
Aus der Mühlbacher Pfarr bei Kreig.
11 Ob er wisse, dass es ein katholisches Buch seye?
Ja, wolle es herbringen und sehen lassen.
12 Sein Vater müsse wohl lutherisch gewesen sein, alldieweil er ihm das lutherische Erbteil hinterlassen.
Habe es auch nur von seinen Eltern und nicht gekauft gehabt.
13 Ob sein Vater ihm niemals vom lutherischen Glauben gemeldet und darin unterrichtet habe?
Habe nie nichts davon gemeldet, sondern allerseits katholisch gelebt.
14 Warum er dann diese Bücher behalten?
Habe sie niemand von ihm begehrt.
15 Ob er bei keinem von seinen Nachbarn dergleichen Bücher wisse oder gesehen habe, solle es bei seinem Gewissen sagen.
Nein, wisse keines, habe auch nichts dergleichen gesehen.
16 Was er von seinem Nachbarn dem Jäkel in Eggen halte, ob dieser, wie der Ruf gehe, im Herzen noch ein heimlich ketzerisch Gift habe?
Er halte alles Gute von ihm. Er könne nicht lesen, glaube auch nicht, dass er nicht sollte gut katholisch sein.
17 Ob er dasjenige, was er vor vielen Jahren öffentlich bei seinem Glaubensbekenntnis bekannt, auch noch bekenne und ernstlich glaube, auch in diesem Glauben leben und sterben wolle?
Ja, mit der Gnad Gottes.
18 Was er von Anrufung der Heiligen halte?
Thäte gleich Jesus bitten, dass er möge so heilig werden, wie sie gewesen sind.
19 Ob er keinen sonderbaren Patronen habe?
Gleich den lieben himmlischen Vater, den Sohn und den Heiligen Geist.
20 Dieses seye die heilige Dreifaltigkeit, so wir anbeten, und bei deren Thron wir durch die Vorbitt der Heiligen zeitliche und geistliche Gnad suchten; ob er dann keine Heiligen, als unsere liebe Frau, die heiligen Apostel, so stets um Christ gewesen und anjetzo mit ihm im Himmel regieren, und andere Heiligen anrufen thäte, solle es sagen, wie er es im Herzen hätte, sonst würde ihn Gott augenblicklich strafen.
Nein, weiter nicht; es stünde geschrieben: „Was ihr den Vater bitten werdet in meinem Namen, das wird er euch geben.“
21 Wir Katholischen täten auch den Vater bitten in Christi Namen, suchten aber des Vaters und Christi Gnad durch Fürbitt der Heiligen Gottes, durch welche uns die göttliche Gnad als durch seinen Canal zuflössen. Es seien kein Anzeigen, dass er ein katholischer Christ, alldieweil er die Heiligen auf die Seiten setze.
Der Sohn Gottes seye auch ein Heiliger.
Schließlich kommt es zu einer Gegenüberstellung zwischen Lorenz Rabinig und seinem Schwiegervater Jakob Stromberger. Während Stromberger alle Anschuldigungen verneint, bietet Rabinig mehrmals an, seine Aussagen unter Eid zu bestätigen. Dafür hebt er auch „zwei Finger auf“ und macht damit eine Schwurgeste.
Gegenüberstellung Stromberger – Rabinig

Eodem
Jacob in Eggen in Confrontation (Gegenüberstellung) mit dem Lorenz in Dörfl, seinem Eidam (Schwiegersohn).
1 Ob er nicht vor 2 Jahren ihm, seinem Eidam, vier lutherische Bücher gegeben.
Er habe ihm keine gegeben, müsse solche nur von seinen Kindern bekommen haben.
Der Lorenz will mit einem Jurament (Schwur/Eid) behaupten, dass er zwei von ihm, zwei aber von seinen Kindern bekommen.
Sagt zweifelhaftig, er wisse nicht, ob er oder die Kinder ihm zwei gegeben haben, wisse aber nicht mehr als von einem kleinen.
Der Lorenz aber bleibt beständig dabei und offeriert sich ad juramentum.
2 Ob er nicht seinem Eidam versprochen, die Schulden zu zahlen, wann er auf seine Seiten treten und den evangelischen Glauben annehmen würde.
Habe solches nie geredet und seye eine lautere Unwahrheit.
Der Lorenz will auch dieses mit einem Jurament bekräftigen.
Ad punctum 6
Leugnet alles.
Der Lorenz hebt zwei Finger auf und will alles mit einem Juramentum behaupten.

Abschließend schreibt das Konsistorium im Auftrag des Bischofs Jakob Maximilian Graf von Thun und Hohenstein einen Brief an den Landeshauptmann Hannibal Alphons Fürst von Porcia mit der Bitte, die beiden überführten Ketzer Jakob und Franz Stromberger zu bestrafen und auszuweisen.
Brief des Konsistoriums an die Landeshauptmannschaft
Das hochfürstliche Gurker geistliche Officium implorieret (ersucht um Hilfe) das landeshauptmannschaftliche brachium saeculare (den weltlichen Arm) zu billiger Abstrafung der beeden für Ketzer denunzierten und convincirten (überführten) Bauern Jacob am Eggen und Franz alldort aus der Pfarr Kreig.
Expediert den 22. July 1717.
Durchlauchtig hochgeborener Reichsfürst,
gnädigster Herr!

Bei hiesigem geistlichen Officio sind aus der Kraiger Pfarr Jacob in Eggen, dem Stift St. Georgen am Längsee zugehörig, und Franz alldorten, dem Benefiziaten zu Kreig ad mensam (zum Unterhalt) dienender Untertan, in puncto haeresis denunziert (wegen Ketzerei angezeigt) worden. Der erste ist in der wider ihn abgeführten Inquisition per confrontationem (Untersuchung durch Gegenüberstellung) überführt, der andere aber in propria confessione (aufgrund seines eigenen Bekenntnisses) schuldig befunden worden, mithin beide als Ketzer zu deklarieren.
Wie nun aus dem Eruierten (durch Untersuchung Ermittelten) und allen mit eingelaufenen Umständen, zumal wenn des anderen nach vor etlichen Jahren öffentlich abgelegtes katholisches Glaubensbekenntnis, mithin meineidige Widerrufung, und dass der erste seinen Tochtermann selbst durch Vermessenheit zu pervertieren gesucht, in Consideration (Betracht) gezogen wird, nicht zu hoffen scheinet, dass diese inquisiti convicti atque confessi haeretici (verhörten, überführten und geständigen Ketzer) durch glimpfliche geistliche Mittel ad ovile domini (zur Herde des Herrn) zu erziehen seien.
Ihro fürstliche Gnaden, unser gnädigster Herr, mögen aber nach erstatteter diesseitiger untertänigster Relation (Bericht) ihrem zarten Gewissen nach von Ordinariat und Hirtenamt wegen nicht zusehen, dass diese räudigen Schafe ihre anvertraute übrige rechtgläubige Herde zu unwiderruflichem Seelenschaden mit dem abscheulichen Ketzer-Gift infizieren.
Als haben sie uns, dem hier gesetzten geistlichen Officio, den gnädigsten und gemessenen Befehl gegeben, dass wir Euer fürstlichen Gnaden starken Arm et manus subsidiatas (und unterstützenden Hände)geziemend implorieren (erbitten) und deren weltgerühmten katholischen Glaubenseifer erbitten sollen: Sie möchten, von Landeshauptmannschaft wegen, geruhen, zur Konservierung der gesunden katholischen Glieder diese putrida membra (verdorbenen Körperteile) von dem geistlichen Leib mit weltlicher Gewalt abzuschneiden und andere zur nötigen Warnung aus dem Land und Bistum zu schaffen.
Euer fürstliche Gnaden legen hierdurch ihren gerechten Eifer vor das Haus und die Ehre Gottes mehrers an den Tag und ziehen durch diese fürstväterliche Sorgfalt gesamtem Land und eigenem fürstlichen Haus allen himmlischen Segen zu, den wir unablässig von Gott zu erbitten befleißigt sind und in gänzlicher Hoffnung gewähret zu werden mit gehorsamstem Respekt verharren.
Anscheinend dürfte der Landesfürst damals andere Sorgen, als zwei protestantische Bergbauern, gehabt haben. Jakob und Franz Stromberger sind wohl auf ihren Höfen geblieben. Franz Stromberger stirbt 1723 in Eggen. Der Todeszeitpunkt des Jakob Stromberger lässt sich allerdings nicht mit Sicherheit bestimmen. Aus einem im Mai 1724 eingetragenen Todesfall in Eggen geht zwar hervor, dass der Name des Verstorbenen Jakob lautet. Allerdings wurde der Eintrag zunächst falsch vorgenommen und anschließend durch Streichung und Ergänzung revidiert, weshalb keine eindeutige Zuschreibung möglich ist. Die Söhne beider Bauern bewirtschaften die Höfe weiter.
Jakob Strombergers Sohn Johannes verstirbt früh. Seine Witwe heiratet einen Georg Perger. Eine Generation später kauft Valentin Meierhofer den Hof. Seitdem trägt der Hof, an dem sich heute das hervorragende Gasthaus Raunig und die Hochlandrinderzucht „vom Kraigerberg“ befinden, den Vulgonamen Valtl.
Nach dem oben bereits erwähnten Enkel von Franz Stromberger, Johann Stromberger, heißt der Hof – von dem heute nur mehr das Wohnhaus vorhanden ist – Hansele. Im Stall vulgo Hansele fand 1784 der erste evangelische Gottesdienst nach dem Toleranzpatent statt. Vier Generationen später verkauft die wiederverheiratete Stromberger-Witwe Maria Schlintl den Hof an Arthur Lemisch.